Sanierung des Studentenwohnheimes

Anfrage:
von Herrn René Hahn
für die Sitzung des Stadtrat am 28.03.2024
StR R. Hahn Sanierung des Studentenwohnheimes
StR R. Hahn hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:

Bereits im Wirtschafts‑, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss vom 06.03.2024
fragte ich zur geplanten Sanierung des Studentenwohnheimes an, dazu einige
Nachfragen.
1. Gab es zwischenzeitlich Kontakt mit dem Studentenwerk?

2. Wie möchte die Verwaltung unterstützen und sicherstellen, dass das Wohnheimkünftig sowohl architektonisch wie auch bezüglich seiner Sozialfunktion, gut zu einer
Lebenswerten Zwickauer Stadtzentrum beiträgt?

3. Wie steht die Stadtverwaltung mit Akteuren wie der Westsächsischen Hochschule, dem
Studentenwerk und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
zu Stadtplanerischen Themen im Austausch?

4. Wie koordiniert die Verwaltung den Austausch mit weiteren wichtigen Partnern aus den
Bereichen wie Architektur, Bauplanung, Hausverwaltung bezüglich Stadtplanung?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.

 

Sehr geehrter Herr Stadtrat Hahn,

Ihre Anfrage für die Sitzung des Stadtrates am 28.03.2024 möchte ich nachfolgend
beantworten.

Zu 1.:
Es gab noch keine persönlichen Gespräche mit dem Studentenwerk zum Thema Sanierung
des Internates an der Inneren Schneeberger Straße 23. Ein Bauantrag oder eine
Bauvoranfrage liegen in der Verwaltung auch nicht vor. Eine Kontaktaufnahme ist aber
vorbereitet.
Zu 2.:
Im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages können gemeinsam mit dem
Bauherrn und dem Architekten sowie den Verantwortlichen der Verwaltung
architektonische Ideen, bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen
und Lösungsansätze erörtert werden.Die Stadtverwaltung unterstützt jederzeit an sie gerichtete Anfragen, Absichten oder
Planungen auch hinsichtlich einer sozialen und lebenswerten Innenstadt im Rahmen
ihrer Möglichkeiten.
Zu 3.:
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre kann ich Ihnen dazu mitteilen, dass zu den
Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen, gerade auch für die WHZ im Zwickauer Zentrum,
die Verwaltung prinzipiell einbezogen wurde.
Durch den Bauherrn wurde wie z.B. bei den Maßnahmen an der Peter-Breuer-Straße oder
der Äußeren Schneeberger Straße schon vor Baubeginn die Verwaltung in so genannten
Scopingterminen ämterübergreifend informiert. In diesen Beratungen werden die
Vorhaben gemeinsam besprochen, Probleme erkannt und Lösungen diskutiert. Das
Stadtplanungsamt fasst die Stellungnahmen der Fachämter zusammen und übermittelt
diese dem SIB, welcher diese dann in seine weiteren Planungen übernimmt.
Für das Bauvorhaben des Studentenwerkes zum neuen Internat in Eckersbach war die
Verwaltung im Baugenehmigungsverfahren gleichfalls ämterübergreifend eingebunden.

Zu 4.:
Im Rahmen der Bearbeitung von Bauvoranfragen oder Bauanträgen werden die Fachämter,
insbesondere Stadtplanung und Stadtentwicklung, beteiligte Nachbarn als auch andere
Akteure einbezogen.
Bei städtebaulich bedeutsamen Vorhaben besteht weiterhin die Möglichkeit
Architekturwettbewerbe oder Öffentlichkeitsbeteiligungen z.B. in der Form eines
Gestaltungsbeirates durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Queck-Hänel

 

AF_103_2024_Beantwortung_HahnPDF-Datei (218,13 KB)