Anfrage zum Thema Ruhestörung in Pölbitz

StRin Brückner Ruhestörung in Pölbitz

StRin Brückner hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Frage eingereicht:
Am Wochenende fand im Wohngebiet, Leipziger Straße 222 in Pölbitz, eine Firmenfeier
statt, die eine andauernde hochgradige Lärmbelästigung für die Bürger brachte, die alle
Richtwerte sprengte. Hat das Ordnungsamt die Veranstalter auf die Einhaltung der
rechtlichen Pflichten hingewiesen bzw. sich im Vorfeld dafür interessiert, dass die
Polizeiverordnung und das Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) eingehalten
werden.
Wie will man künftig vorgehen, um Wiederholungen dieser Art zu verhindern?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.

Sehr geehrte Frau Brückner,

beim Grundstück Leipziger Straße 222 in Pölbitz handelt es sich um ein Gewerbegrund-
stück, auf dem sich unter anderem der Abschleppdienst Kalwis befindet. Dieser veranstal-
tete am 24. und 25. September 2022 eine für alle offene Firmenfeier anlässlich der
10-jährigen Gründung.

Diese Veranstaltung war genehmigungsfrei, wurde aber dennoch im Ordnungsamt ange-
zeigt. Neben der Demonstration der Bergung eines verunfallten Busses wurde als Show-
einlage ein Driften durchgeführt. Der Veranstalter wurde im Vorfeld auf die Einhaltung der
Ruhezeiten nach der Polizeiverordnung hingewiesen. Nach der Veranstaltung fand eine
Auswertung statt. Eine Wiederholung der Veranstaltung in dieser Art und Weise wird es
nicht geben.

Generell wird bei Hinweisen und Beschwerden zu nächtlichen Ruhestörungen die Nacht-
schicht des Stadtordnungsdienstes tätig. Werden dabei erhebliche Ruhestörungen festge-
stellt, wird im Regelfall neben Maßnahmen der Störungsbeseitigung ein Ordnungswidrig-
keitenverfahren eingeleitet. Halten sich Verursacher trotz entsprechender Anordnung wei-
terhin nicht an die Regelungen zum Schutz der Nachtruhe, so dass der Stadtordnungs-
dienst erneut einschreiten muss, werden dem Verursacher die dadurch entstehenden Ein-
satzkosten auferlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Lasch

AF_344_2022_Anfrage_Brueckner_Ruhestörung PölbitzPDF-Datei (120,82 KB)

AF_344_2022_Beantwortung_Brueckner_RuehstoerungPoelbitzPDF-Datei (434,67 KB)