Anfrage zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine

Anfrage von Frau Ute Brückner für die Sitzung des Stadtrates am 31.03.2022

AF/125/2022

 

Geflüchtete aus der Ukraine

 

StRin Brückner hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:


Angesichts des Krieges in der Ukraine werden viele Menschen dazu getrieben aus ihrer
Heimat zu fliehen. Daher ist es wichtig Solidarität zu zeigen und Menschen in Not zu
helfen. Daher habe ich folgende Fragen:


1. Wie ist die Stadt Zwickau auf die Flüchtlinge aus der Ukraine vorbereitet?

2. Wie viele Quartiere stehen bereit?

3. Wie viele Klassen (Deutsch als Zweitsprache DAZ) können gebildet werden und
welche Lehrer stehen dafür zur Verfügung?

4. Wie wird die Aufnahme der Kinder in die Kitas gestaltet?

5. Welche Maßnahmen wurden außerdem getroffen?


Sehr geehrte Frau Stadträtin Brückner,

zu Ihren eingereichten Fragen kann ich ihnen folgendes mitteilen:

1. Grundsätzlich müssen wir heute feststellen, dass keiner von uns im Entferntesten auf
die derzeitige Situation und die mittlerweile Millionen Flüchtenden vorbereitet sein
konnte. Trotzdem werden wir alles tun, um die bei uns ankommenden Ukrainerinnen
und Ukrainer gut und sicher unterzubringen, ihnen ein menschenwürdiges Leben in
unserer Stadt ermöglichen und sie umfänglich unterstützen.

In der Stadt Zwickau herrscht in der Stadtbevölkerung eine sehr große
Hilfsbereitschaft und Unterstützung, nicht nur für die hier ankommenden Flüchtlinge
selbst, sondern auch in Form von vielen und sehr unterschiedlichen Spenden sowohl
für hier ankommende Menschen als auch für die im Land verbleibenden Menschen und
insbesondere für unsere Partnerstadt Volodymyr.

2. Unterbringungsbehörde im Landkreis Zwickau ist das Landratsamt Zwickau/Sozialamt.
Das Landratsamt erstellt aktuell ein Unterbringungskonzept für alle im Landkreis
ankommenden Flüchtenden aus der Ukraine. Aufgrund der derzeit vorliegenden
Prognosen muss davon ausgegangen werden, dass auch Notunterkünfte durch den
Landkreis geschaffen werden müssen. Die Stadt Zwickau hat hierfür sowohl
Kapazitäten von Groß-, Klein- und Privatvermietern als auch Objekte und Flächen für
Notunterkünfte dem Landkreis gemeldet.

Ungeachtet dessen hatte die Stadt Zwickau bereits Anfang März über die Internetseite
ein Kontaktformular geschaltet, in welches Privatpersonen und Vermieter ihre
Wohnungs- und Unterkunftsangebote eintragen und melden können. Die bis heute
eingegangenen Angebote für Wohnraum, Unterkünfte und Privatzimmer sind
überwältigend. Eingegangene Angebote wurden und werden sowohl durch den
Landkreis als auch vordergründig durch uns selbst genutzt womit wir Ukrainerinnen
und Ukrainern Wohnraum zur Verfügung stellen.

3. Die Umsetzung der Beschulung von schulpflichtigen Kindern liegt in der Verantwortung
des Landesamtes für Schule und Bildung. Auch ukrainische Kinder im entsprechenden
Alter unterliegen in Deutschland der allgemeinen Schulpflicht. Diese wird aktuell
dahingehend umgesetzt, dass eine gewisse Anzahl von Kindern, die hier ankommen
noch über Onlineangebote ihrer ukrainischen Schulen beschult werden. In den Schulen
vorhandenen technische Kapazitäten werden bei Bedarf dafür bereits genutzt.

Weiterhin hat das Landesamt für Schule und Bildung auf der Internetseite seit einigen
Tagen einen Link geschaltet, der in verschiedenen Sprachen, u. a. auch in Ukrainisch,
eine Schulanmeldung ermöglicht. Nach Eingang der Anmeldungen wird gemäß
Aussagen des Landesamtes eine Zuweisung in Regelklassen und/oder VkA-Klassen
erfolgen. Eine Beschulung in allen Schularten ist vorgesehen. Eine Beschulung
separaten Klassen mit muttersprachlichem Lehrkräften ist in Vorbereitung, bedarf
aktuell jedoch der personellen Untersetzung.

4. Über die Stadtverwaltung Zwickau können Geflüchtete im Bedarfsfall direkte
Informationen zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen erhalten.
Alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus haben einen
gesetzlichen Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer
Kindertageseinrichtung.

Alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Zwickau stellen sich auf eine wachsende
Zahl aufzunehmender Kinder ein. Dazu hat das Kultusministerium mit dem
Landesjugendamt Regelungen getroffen, die es den Kitaträgern erlaubt, sich flexibel
auf die jeweilige Situation einzustellen. Ausführliche Informationen finden Sie unter:

https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2022/03/25/so-koennen-ukrainer-
kitas-und-schulen-besuchen/
(Blog Kultusministerium).
Außerdem befindet sich ein von der Stadtverwaltung Zwickau erarbeiteter
Handlungsrahmen bereits in der Endabstimmung. Dieses Dokument soll die Aufnahme-
und Abmeldemodalitäten für alle Kitas einheitlich regeln und als Leitfaden für die
Einrichtungsleitungen dienen.

5. In Zwickau gibt es ein sehr großes Netzwerk an Helfern und Unterstützern in der Arbeit
und der Kommunikation mit den ukrainischen Flüchtlingen. Auch die hier lebende
ukrainische Community ist bei der Hilfe und Unterstützung sehr aktiv.

In der Stadtverwaltung Zwickau werden Anfragen, Hilfsangebote,
Unterstützungsgesuche, Probleme sowie Aufgaben, die im Zusammenhang mit hier
ankommenden und bleiben wollenden Ukrainern stehen, durch das Büro der
Gleichstellungs-, Ausländer- und Integrationsbeauftragten bearbeitet.
Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Hilfen für unsere Partnerstadt Volodymyr
stehen, übernimmt die Stabsstelle Interkommunale Zusammenarbeit.

Natürlich werden Hilfe, Unterstützung und gute Ideen von Zwickauerinnen und
Zwickauern weiterhin gern angenommen. Entsprechende Meldungen können gern an
das Büro der Gleichstellungs-,Ausländer- und Integrationsbeauftragten mitgeteilt
werden, an das Postfach
ukrainehilfe@zwickau.de oder an das Koordinierungsbüro des
Bündnisses für Demokratie und Toleranz, welches Hilfs- und Unterstützungsangebote
im gesamten Landkreis koordiniert.


Mit freundlichen Grüßen

Constance Arndt

Anfrage Brückner Geflüchtete aus der UkrainePDF-Datei (150,21 KB)

Antwort Brückner Geflüchtete aus der UkrainePDF-Datei (554,49 KB)