Anfrage zum Thema Stadtordnungsdienst

Anfrage von Herrn Bernd Rudolph für die Sitzung des Stadtrates am 28.02.2022

AF/082/2022

Stadtordnungsdienst

StR Rudolph hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:


Die im Antrag AN/018/2018 beschlossenen Maßnahmen zielten entsprechend der
Begründung durch die Einreicher darauf ab, dass Zwickau „auch in Zukunft eine sichere
und saubere Stadt sein“ soll. Festgestellt wurde damals ein Rückgang des subjektiv
empfundenen Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.

Ausweißlich der im Zwickau-Ticker 2020 veröffentlichten Studienergebnisse war es um
das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Zeitpunkt nach wie vor
nicht gut bestellt. So gaben 52 Prozent der Befragten an, sich eher nicht sicher zu fühlen,
wenn sie nachts durch die Stadt gehen. Diese Einschätzung sei deutlich schlechter
gewesen, als in anderen Kommunen.

Gleichwohl reduzierte sich die Stärke des Bereiches Ermittlung/Vollzug des
Stadtordnungsdienstes entsprechend der Antwort auf meine Anfrage vom 27.01.2022
zwischenzeitlich auf real genau den Stand vor der Beschlussfassung des Antrags
AN/018/2018.

Ich weise zum Verständnis darauf hin, dass die Abwehr von Gefahren für die öffentliche
Ordnung und Sicherheit zunächst Aufgabe der Polizeibehörde ist. Der
Polizeivollzugsdienst wird nur dann tätig, wenn die Polizeibehörde nicht oder nicht
rechtzeitig handeln kann. Gefahrenabwehr ist also eine originäre städtische
Angelegenheit.

In diesem Zusammenhang frage ich:


1. Wie stellt sich die Belastungsentwicklung des Bereiches Ermittlung/Vollzug
hinsichtlich angefallener Mehrarbeit, möglicher Defizite bei der Besetzung der
Dienstschichten und der aufgrund von Feststellungen der Bediensteten erfolgten
Ahndungen seit dem Jahr 2018 bis 2021 (bitte jahresweise aufschlüsseln) dar?


2. Wie gewährleistet die Verwaltung die Erfüllung der ihr gemäß Sächsisches
Polizeibehördengesetz übertragenen Aufgaben (siehe oben) trotz des reduzierten
Personalbestandes? Zu welchen Zeiten und jeweils in welcher Stärke ist der
Bereich Ermittlung/Vollzug gegenwärtig im Einsatz? Sind Änderungen vorgesehen?

Sehr geehrter Herr Stadtrat Rudolph,


ich komme auf Ihre für die Sitzung des Stadtrats am 24.02.2022 gestellten Fragen zu-
rück.

1. Eine Entwicklung der Belastungssituation kann in der gewünschten Form nicht
nach Jahren aufgeschlüsselt dargestellt werden. Defizite bei der Besetzung der
Dienstschichten sind mir zudem nicht bekannt. Die jeweils aktuellen Dienstpläne
können mit der normierten Mindesteinsatzstärke ausgefüllt werden.

2. Das Ordnungsamt kann die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß ausfüh-
ren. Sollte es einmal aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, sofort zu

handeln, ist gemäß dem Sächsischen Polizeibehördengesetz die Polizei zuständig.

Im Sinne der
Sicherheit der Bürger ist demnach schon gesetzlich dauerhaft eine
Einsatzbereitschaft gesichert.
Derzeit wird durch drei Dienstgruppen mit jeweils
vier bis sechs Bediensteten ein Schichtplan mit drei Schichten abgedeckt. Die Ge-
staltung der Schichtpläne ist flexibel und kann auch zukünftig den Erfordernissen
angepasst werden.


Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Lasch

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