Anfrage zum Thema: Nebenkostenvorauszahlungen wegen Energiepreissteigerungen

Anfrage von Herrn Bernd Rudolph für die Sitzung des Stadtrates am 24.02.2022

AF/083/2022

Nebenkostenvorauszahlungen wegen
Energiepreissteigerungen

 

StR Rudolph hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht:
Die stark angestiegenen Energiepreise lassen auch Auswirkungen auf die
Nebenkostenabrechnungen der Vermieter erwarten. Mir ist bekannt, dass deshalb in
einigen Kommunen bereits Vorschüsse erhöht werden. In diesem Zusammenhang frage
ich:


1. Wie stellt sich die Situation bei der städtischen Wohnungsgesellschaft GGZ dar?
Werden Anpassungen der Nebenkostenvorauszahlung vorgenommen und falls ja,
in welcher durchschnittlichen Höhe? Verfügt die Stadtverwaltung über
diesbezügliche Kenntnisse aus den anderen größeren Wohnungsunternehmen bzw.
Genossenschaften?


2. Existieren in der GGZ (und, falls die Verwaltung über entsprechende Kenntnisse
verfügt, auch in anderen Unternehmen) Pläne, wie mit Härtefällen umgegangen
werden soll?

Sehr geehrter Herr Stadtrat Rudolph,


Ihre Anfrage im Vorfeld der heutigen Sitzung des Stadtrats habe ich zur Beantwortung an
die GGZ GmbH sowie die beiden in Zwickau ansässigen Genossenschaften wewobau eG
und ZWG eG weitergeleitet und möchte Ihnen die Antworten zusammenfassend
widergeben.

Voranstellen möchten alle drei Angefragten, dass die energetische Sanierung zwar
Aufgabe der Vermieter ist, die steigenden Energiepreise jedoch ein bundespolitisches und
energiewirtschaftliches Thema sind, welche nicht zu Lasten der Vermieter gehen dürfen.
Auch Mieter haben sich auf die steigenden Preise einzustellen und dafür Sorge zu tragen,
dass die Preiserhöhungen sie nicht unvorbereitet treffen, da diese den Verbrauch in erster
Linie selbst bestimmen.


1. Die GGZ hat Ende 2021 den Mietern der Fernwärmeversorgung eine Steigerung der
benkostenabschlagszahlungen in Höhe von 20 % vorgeschlagen, um die
steigenden Preis abzufangen. Beim Erdgas stellt sich die Situation etwas anders
dar, da die GGZ hier langfristigere Lieferverträge schließt, sodass sich die
Steigerungen später niederschlagen werden.
Auch die wewobau wird in den kommenden Tagen vorerst ihre mit Fernwärme
versorgten Kunden anschreiben und die Heizkostenvorauszahlung um 60 Prozent
erhöhen.
Die ZWG hat bereits mit der Betriebskostenabrechnung 2021 auf die sich

abzeichnenden Preissteigerungen reagiert und die Heizkostenvorauszahlungen der
Fernwärme um 30 Prozent erhöht.
Insgesamt können weitere Erhöhungen derzeit nicht ausgeschlossen werden,
sollten sich die Preise weiterhin so entwickeln, wie es derzeit zu verzeichnen ist.

2. Sollte es zu sogenannten Härtefällen wg. der steigenden Energiepreise kommen,
kann den Mietern ggfs. nach Einzelfallprüfung ein Angebot auf Abzahlung in Raten
gemacht werden. Auch können andere Zuschüsse wie Wohngeld oder die
Kostenübernahme durch das Jobcenter geprüft werden. Andere Härtefallregelungen
wie Forderungsverzicht kann es seitens der Vermieter nicht geben, da die
Vermieter die steigenden Energiepreise lediglich von den Versorgern an die
Endkunden weiterreichen.


Mit freundlichen Grüßen

Constance Arndt

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