Antrag Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleisten – Stadtratssitzungen barrierefrei gestalten

Antrag Fraktion DIE LINKE

AN/013/2021

zur Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes auf die
Tagesordnung der Sitzung Stadtrat 24.06.2021 gemäß § 2, Abs. 2 der Geschäftsordnung
des Stadtrates


Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleisten
Stadtratssitzungen barrierefrei gestalten


Der Stadtrat möge beschließen:


Spätestens ab Beginn des Jahres 2022 werden

1. Stadtratssitzungen simultan in Gebärdensprache übersetzt,

2. Aufzeichnungen der Stadtratssitzung zusätzlich mit einem Untertitel versehen,

3. die Zuschauerbereiche im Bürgersaal des Rathauses mit einer induktiven
Höranlage für mindestens 3 Sitzplätze,

4. Protokolle von Stadtrats- und Ausschusssitzungen für Menschen mit kognitiven
Einschränkungen in sogenannte „leichte Sprache“ übersetzt und veröffentlicht.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt gemeinsam mit TV Westsachsen Lösungen zu
konzipieren, Fördermöglichkeiten zu nutzen und eine Zusammenarbeit mit der
Westsächsischen Hochschule sowie anderen potenziellen Partnern zu prüfen.

Die Finanzierung für Installation und den Betrieb im Jahr 2022 erfolgt aus nicht
verbrauchten Mitteln der Behindertenvertretung sowie der im Jahr 2021 eingesparten
Bewirtschaftungskosten sowie Sachausgaben für Veranstaltungen/Stadtfest
(Haushaltsstellen 424180 und 424190 sowie 427161). Für die nachfolgenden Jahre sind
die Betriebskosten in den Haushaltsplan aufzunehmen.

Begründung:

Die UN Behindertenrechtskonvention wurde von Deutschland am 24. Februar 2009
ratifiziert. Dieses Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist
ein von 182 Staaten und der EU ratifiziertes Dokument und ein abgeschlossener
völkerrechtlicher Vertrag, der die bis dahin bestehenden 8 Menschenrechtabkommen für
die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte. Diese Menschen, die bis dahin
als „Kranke“ bezeichnet und behandelt worden sind, wurden mit der UN
Behindertenrechtskonvention als „gleichberechtigte Menschen“ betrachtet. Es wurde
festgestellt, dass die Behinderung eher von außen durch die Umwelt und die bestehenden
Strukturen erfolgt.

Heute sprechen wir nicht mehr nur von Integration von Menschen mit Behinderung,
sondern von Inklusion von Menschen mit Behinderung. Das bedeutet, dass jeder Mensch
ganz natürlich dazu gehört. Mit der UN Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion
ganz offiziell und international anerkannt und als Menschenrecht etabliert. Das bedeutet,
„einfach teilzuhaben“ an allem was in unserer Stadt passiert und worüber, auch im
Stadtrat, gesprochen wird.

Dieses Menschenrecht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen
Leben in unserer Stadt wird bisher nur teilweise oder unvollständig umgesetzt.

Über die Zusammenarbeit mit der Westsächsischen Hochschule könnte den Studierenden
des Gebärdensprachdolmetschens eine spannende Möglichkeit zu Praxiserfahrung
geboten werden. Auf diesem Wege würde gleichzeitig Werbung für den Studiengang an
der Zwickauer Hochschule betrieben werden.

Anlage-Barrierefreiheit

Gez. Thomas Koutzky
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion DIE LINKE.

Eingegangen am: 07.06.2021

Vorlagennummer: AN/013/2021

Antrag TeilhabePDF-Datei (312,67 KB)