Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleisten

  • Anfrage:

Stadtrat Rudolph zur Stadtratssitzung am 28.09.2023

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Am 30.09.2021 beschloss der Stadtrat den Antrag:
„Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleisten – Stadtratssitzungen barrierefrei gestalten“ und
beauftragte damit die Stadtverwaltung mit der Prüfung folgender Punkte:
ob hinsichtlich einer simultanen Übersetzung in Gebärdensprache die WHZ in der Lage ist, eine personelle
Unterstützung zu ermöglichen,
wie hoch die Kosten für die Simultanübersetzung in Gebärdensprache sind,
für die Übersetzung von Protokollen in die „leichte Sprache“ erfolgt eine Überprüfung der rechtlichen
Möglichkeiten und des Arbeitsaufwandes für die Stadtverwaltung.
Mir ist bisher keine Erledigung des Prüfauftrags bekannt. Deswegen frage ich zum Stand der Dinge nach.
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rudolph

Informationsvorlage
Öffentlichkeitsstatus
Stadtrat am: 28.09.2023 öffentlich
Prüfauftrag Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleisten –
Stadtratssitzungen barrierefrei gestalten
I. Prüfauftrag:
Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung durch Stadtratsbeschluss vom 30.09.2021
(AN/013/2020) zu prüfen,
a) ob hinsichtlich einer simultanen Übersetzung in Gebärdensprache die WHZ in
der Lage ist, eine personelle Unterstützung zu ermöglichen,
b) wie hoch die Kosten für die Simultanübersetzung in Gebärdensprache sind,
c) für die Übersetzung von Protokollen in die „leichte Sprache“ erfolgt eine Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten und des Arbeitsaufwandes für die Stadtverwaltung.
d) Außerdem erfolgt zu allererst eine Bedarfsabfrage bei Verbänden und Interessenvertretern.
II. Ergebnis der Prüfung
a) Die WHZ hat mitgeteilt, dass eine Übersetzung der Stadtratssitzungen in Gebärdensprache ausdrücklich begrüßt werde. Allerdings kann die WHZ keine personelle Unterstützung leisten, da das Übersetzen von Stadtratssitzungen eines der anspruchsvollsten
Dolmetschsettings sei und die Studierenden dem noch nicht gewachsen seien.
b) Nach einer Anfrage bei dem Landesverband für Gehörlosen Sachsen e.V., Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache, wurde ein Angebot für die simultane Übersetzung der Stadtratssitzungen eingereicht. Der Kostenvoranschlag ist auf 4 Stunden Sitzungsdauer ausgelegt und pro Stadtratssitzung werden 2 Dolmetscher anwesend sein.
Für die derzeit 8 geplanten Stadtratssitzungen im Jahr 2023 würden Kosten in Höhe
von circa 12.200,00 € entstehen. Werden die beiden optionalen Stadtratssitzungen
durchgeführt, entstehen für das Jahr 2023 insgesamt Kosten in Höhe von circa
15.200,00 €. Dieser Kostenvoranschlag hatte eine Gültigkeit bis zum 30.11.2022. Zudem sei darauf hingewiesen, dass bei den von TV Westsachsen auf youtube eingestellten Aufzeichnungen automatisiert Untertitel angezeigt werden können.

c) Übersetzungen von Protokollen in „leichter Sprache“ wurden nach Recherchen bei anderen Kommunen, durch diese als zeit- und kostenintensiv gewertet. Weiterhin können
Texte auch von Büros für Leichte Sprache erstellt werden. Das eingereichte Protokoll in
Standardsprache wird in Leichte Sprache übersetzt, durch entsprechende Bilder, Fotos
oder Zeichnungen ergänzt, das Layout angepasst und von einer ausgebildeten Prüfgruppe auf Verständlichkeit geprüft. Für die Übersetzung einer Normseite (≙1800 Zeichen/Seite), werden circa bis zu 180,- Euro berechnet. Dieser Betrag beinhaltet auch
die Prüfung der Übersetzung durch eine ausgebildete Prüfgruppe. Die Kosten variieren
je nach Anbieter und Komplexität der Texte und stellen somit nur einen ungefähren
Richtwert dar. Die Stadtratsprotokolle haben im Durchschnitt circa 35 Seiten ohne Anlagen. Damit entständen für eine Übersetzung von einem Stadtratsprotokoll in „leichte
Sprache“ durchschnittlich Kosten in Höhe von circa 6.300,00 €, ohne eine Übersetzung
der Anlagen. Zudem seien die in „leichte Sprache“ übersetzten Protokolle nicht rechtssicher. Weiterhin sind manche – formal erforderlichen – Bestandteile kaum oder gar nicht
übersetzbar. Dies kann beispielsweise Beschlusstexte oder Anlagen (etwa Karten bei BPlänen) betreffen.
d) Im Ergebnis der Abfrage bei verschiedensten Verbänden (Behindertenbeauftragen der
Stadt Zwickau, Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V., Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache) habe sich ein geringer Bedarf an der Simultanübersetzung
in Gebärdensprache von Stadtratssitzungen ergeben.
III. Fazit
Grundsätzlich sei die Förderung der Inklusion von beeinträchtigten Personengruppen zu
begrüßen. Allerdings entständen hinsichtlich einer Simultanübersetzung in Gebärdensprache der Stadtratsprotokolle der Stadt Zwickau nicht unerhebliche Aufwendungen. Die
Übersetzung der Stadtratsprotokolle durch das Büro für Stadtratsangelegenheiten ist personell nicht umsetzbar. Auch hier entstünden der Stadt Zwickau durch Inanspruchnahme
von Übersetzungsbüros erhebliche Mehrkosten. Eine Umsetzung sei allerdings grundsätzlich möglich, sofern der Stadtrat bereit ist, die entsprechenden finanziellen und personellen

 

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