Im § 5 der Hauptsatzung der Stadt Zwickau wurde bestimmt, dass der Stadtrat einen Ältestenrat bildet. Ihm gehören neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden die Fraktionsvorsitzenden an. Der Ältestenrat berät den Oberbürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen für die Stadtratssitzungen. Auf Ersuchen des Oberbürgermeisters kann der Ältestenrat diesem weiterhin Empfehlungen in kommunalen Grundsatzfragen geben.