Der Haupt- und Verwaltungsausschuss befasst sich mit Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung und der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung. Er beschließt über Personalangelegenheiten und wird in Wahlsachen und bei Statistiken und Zählungen tätig.
Er entscheidet über die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen.

Die Aufgaben des Haupt- und Verwaltungsausschusses sind im § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zwickau geregelt.