Der Finanzausschuss bereitet den städtischen Haushalt vor und trifft die Entscheidungen, die für die Ausführung des Haushaltsplanes notwendig sind. Er verfügt über Gemeindevermögen einschließlich Grundstücksangelegenheiten in definierten Wertgrenzen. Zudem ist er für Angelegenheiten des Sondervermögens und des Abgaberechtes sowie gemeindewirtschaftliche Angelegenheiten zuständig.

Die Aufgaben des Finanzausschusses sind im § 8 der Hauptsatzung der Stadt Zwickau geregelt.